ABRENNVERBOT von Feuerwerkskörpern in einem Abstand von mindestens 200m zu Reetdachhäusern

Meldung aus Humptrup
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Bekanntmachung des Amt Südtondern


Anordnung für ein Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern in einem Abstand von mindestens 200m zu Reetdachhäusern.